1. Übersicht 2. Erfolgsaussichten 3. Vorteile 4. Sicherheit



Sie wollen wieder dazugehören?

Ob im kleinen oder größeren Betrieb.

Welche
Erfolgsaussichten werden Sie haben?
Lesen Sie, welche Vorteile entstehen, wenn Sie uns beauftragen Ihnen eine neue Arbeit zu vermitteln. Außerdem haben wir Informationen zusammengestellt, die Ihnen Sicherheit garantieren.

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Drei Sätze zu den Erfolgsaussichten:

Auch wenn auf Grund der sehr geringen Arbeitslosenquote in unserer Region die Vermittlungschansen i. d. R. gut sind, ist doch Ihre Mobilität und Flexibilität sehr gefragt. Nicht nur das Fachlich/Persönliche entscheidet über den neuen Job, sondern auch Ihre Kompromissfähigkeit! In Ihren Wunschberuf gelangen Sie oft erst nach Umwegen über andere einfachere Jobs. Zum Schluß ist auch ein wenig Glück nötig, das jedoch haben nur die Aktiven und "Wollenden".

Weiter zu Ihren Vorteilen.
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Was wir für Sie tun?
  • Ein seriöser Vermittler steht Ihnen beratend zur Seite - ohne irgendwelche (versteckten) Kosten.
  • Wir geben umfangreiche Tips, Ratschläge und Informationen für eine erfolgreiche Bewerbung und das anschließende Vorstellungsgespräch.
  • Wir analysieren Ihre Zeugnisse und sind bei evtl. Änderungen im Einvernehmen mit Ihren letzten Arbeitgebern behilflich.
  • Wir suchen gemeinsam mit Ihnen nach erweiterten Einsatzmöglichkeiten.
  • Wir halten Kontakt, auch wenn eine Bewerbung nicht auf Anhieb klappt.
  • Nach Vertragsbeginn stehen wir Ihnen sechs Monate lang mit einer Hotline zur Klärung von arbeitstechnischen Fragen zur Verfügung.
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Zu Ihrer Sicherheit:
  • Seit dem 27.03.2002 können Sie neben dem Arbeitsamt auch private Arbeitsvermittler mit der Jobsuche beauftragen.
  • Das Gesetz sieht vor: Vermittler dürfen keine Vorschüsse oder gar Gebühren für Bewerbungsanalysen, Beratungsgespräche etc. verlangen.
  • Der Gutschein ist drei Monate gültig - der Vermittler muß also zügig vermitteln.
  • Vermittler erhalten die Provision nur, wenn Sie in ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis mit über 15 Wochenstunden vermittelt werden.
  • Vermittler können Sie nicht zu einem ehemaligen Arbeitgeber vermitteln, bei dem Sie bereits mehr als drei Monate beschäftigt waren.
  • Mit uns schließen Sie einen Vertrag, der alle wichtigen Regelungen enthält, aber kein unverständliches "Kleingedrucktes".
  • Erst wenn Sie dauerhaft über sechs Monate arbeiten, erhalten wir die komplette Provision ausgezahlt.
  • Das Arbeitsamt zahlt die Kosten!
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