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Zu Ihrer Sicherheit:
- Seit dem 27.03.2002 können Sie neben dem Arbeitsamt auch private Arbeitsvermittler mit der Jobsuche beauftragen.
- Das Gesetz sieht vor: Vermittler dürfen keine Vorschüsse oder gar Gebühren für Bewerbungsanalysen, Beratungsgespräche etc. verlangen.
- Der Gutschein ist drei Monate gültig - der Vermittler muß also zügig vermitteln.
- Vermittler erhalten die Provision nur, wenn Sie in ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis mit über 15 Wochenstunden vermittelt werden.
- Vermittler können Sie nicht zu einem ehemaligen Arbeitgeber vermitteln, bei dem Sie bereits mehr als drei Monate beschäftigt waren.
- Mit uns schließen Sie einen Vertrag, der alle wichtigen Regelungen enthält, aber kein unverständliches "Kleingedrucktes".
- Erst wenn Sie dauerhaft über sechs Monate arbeiten, erhalten wir die komplette Provision ausgezahlt.
- Das Arbeitsamt zahlt die Kosten!
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